Sie haben eine ernährungsabhängige oder mit Ernährung beeinflussbare Erkrankung?

Sie möchten selbstwirksam die Therapie unterstützen?

Die angebotene kurative Ernährungsberatung (nach § 43 SGB V / ergänzende Leistung zur Rehabilitation) hilft Ihnen gezielt dabei.

Für diese Leistung ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Je nach Krankenkasse ist auch hier eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten möglich.

Eine kurative (lat. curare = heilen) Ernährungsberatung, wie auch die Diabetesschulung, sind individuelle Beratungen oder Kurse, mit dem Ziel, Sie in die Lage zu versetzen sich unter Beachtung Ihres Krankheitsbildes diätetisch vollwertig und lecker zu ernähren. Besonders wichtig ist dabei, dass Sie nicht auf Genussmomente verzichten müssen. Ihre individuellen Bedürfnisse stehen hier im Vordergrund.

Prozedere der Verordnung:

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Formulars. Als Dokument dient ein Rezeptformular, ein Attest oder das beigefügte Musterformular.

Mit dieser ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag eines qualifizierten Ernährungsberaters beantragt der Patient vor Beginn der Maßnahme die Bezuschussung bei seiner Krankenkasse. Gern unterstütze ich Sie bei dem Prozedere der Genehmigung. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme


LECKERWISSEN  by Annett Roßmann
Gräfenhainer Straße 8
01936 Laußnitz